Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B) der LOTT.Gioielli B.V. mit Sitz
in 's-Hertogenbosch
und Geschäftsadresse in (5246 JR) Rosmalen unter der Anschrift De Grote Elst 66,
eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 66604036. 1 DEFINITIONEN 1.1 Im
Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Käufer: jede natürliche oder juristische
Person, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft
oder juristische Person, die keine Verbraucher oder
Endnutzer ist und eine Bestellung bei LOTT. aufgibt; LOTT.: LOTT.Gioielli B.V. mit Sitz in
’s-Hertogenbosch und Geschäftsadresse
in (5246 JR) Rosmalen, unter der Anschrift De Grote
Elst 66, als Partei, die den Vertrag abschließt und diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verwendet; Vertrag: Der Kaufvertrag zwischen LOTT. und
dem Käufer, gemäß dem Produkte,
darunter auch Schmuck, an den Käufer geliefert werden.
LOTT. TEIL I: ALLGEMEINER
TEIL 2 ANWENDUNGSBEREICH 2.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede
Bestellung, Abtretung
und jeden Vertrag, der zwischen LOTT. und dem Käufer geschlossen wird. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von LOTT. auf Anfrage kostenlos zugesandt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch über das Internet unter
www.lottgioielli.com eingesehen werden. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2.2. Mit
der Bestellung bei LOTT. erklärt sich der Käufer ausdrücklich mit der Geltung
und dem Inhalt
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichungen von den
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 2.3.
Falls eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig
sind oder für nichtig erklärt werden können, so bleiben die übrigen Bestimmungen
in vollem Umfang anwendbar. LOTT. und der Verkäufer werden dann Verhandlungen
aufnehmen, um neue Bestimmungen zu auszuhandeln, welche die unwirksamen
oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei Zweck und Absicht der ursprünglichen
Bestimmungen weitestgehend berücksichtigt werden. 2.4.
Alle Rechte und Ansprüche, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vereinbarung und in allen weiteren Vereinbarungen im
Namen von LOTT. festgelegt sind, gelten auch für alle Vermittler und andere Dritte,
die von LOTT. beauftragt werden. 2.5. LOTT. hat jederzeit das Recht, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern. Es gilt stets die neueste Version. 3 DIE VEREINBARUNG 3.1. Alle Angebote von LOTT. sind freibleibend und
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. LOTT. hat das Recht, Preise
zu ändern, insbesondere wenn dies aufgrund von (gesetzlichen) Regelungen
erforderlich ist. 3.2. Eine Vereinbarung kommt nur zustande, wenn LOTT. die
Bestellung des Käufers angenommen hat oder LOTT. eine Vereinbarung durch
Lieferung der vom Käufer bestellten Produkte ausführt. LOTT. hat das Recht,
Bestellungen ohne weitere Erklärung (teilweise) abzulehnen oder besondere Bedingungen an die
Lieferung zu knüpfen, ohne in irgendeiner Weise für Schäden haftbar zu sein,
beispielsweise wenn LOTT. Zweifel daran hat, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommen wird und/oder wenn die betreffenden Produkte nicht verfügbar
sind. Wird die Bestellung des Käufers von LOTT. nicht angenommen, so benachrichtigt
LOTT. den Käufer innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Bestellung. 3.3. Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Informationen, auf die LOTT. sein Angebot stützt. 4 ANGEBOT UND PREISE 4.1. Die von LOTT. im Online-Bestellportal für die
angebotenen Produkte angegebenen Preise verstehen sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer
und exklusive Verpackungs-, Versicherungs- und Versandkosten, eventueller Steuern
oder sonstiger Abgaben, sofern nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart. Die
Kosten trägt allein der Käufer. 4.2. LOTT. behält sich das Recht vor, die Preise der
Produkte jederzeit anzupassen, zum Beispiel, aber nicht ausschließlich aufgrund von
Erhöhungen der Rohstoffpreise, Arbeitskosten und anderer Faktoren, die den Kostenpreis
erhöhen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Steuern, Abgaben oder
Einfuhrzölle, die den Kostenpreis erhöhen. LOTT. bleibt auch nach Vertragsschluss dazu
berechtigt, selbst bei Vereinbarung eines festen Preises. Den aktuellen Preis
der Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung finden Sie im Online-Bestellportal. 4.3. Alle Angaben von LOTT. über Preise, Spezifikationen
und/oder sonstige Hinweise auf Produkte und/oder Dienstleistungen werden stets
sorgfältig geprüft. LOTT. übernimmt jedoch keine Gewähr die Richtigkeit dieser Angaben oder
die Abwesenheit von möglichen Abweichungen. LOTT. ist nicht an Vereinbarungen
gebunden, die aufgrund unrichtiger Angaben getroffen wurden, und hat daher das
Recht, diesbezügliche Bestellungen abzulehnen und/oder geschlossene Verträge zu
annullieren oder von ihnen zurückzutreten. 5 MUSTER UND MODELLE 5.1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder
zur Verfügung gestellt, so wird davon ausgegangen, dass es nur als Richtlinie zur
Verfügung gestellt wurde, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass die zu liefernden
Produkte diesem entsprechen. 5.2. Die auf den LOTT-Produkten abgebildeten Farben
können von den tatsächlichen Farben abweichen. 5.3. Muster und Modelle dürfen ohne die ausdrückliche
vorherige schriftliche Zustimmung von LOTT. nicht vervielfältigt, verändert, weitergegeben
oder an Dritte verliehen werden. 6 LIEFERUNGEN 6.1 Alle Produkte werden „ex works“ (ab Werk, Incoterms
2020 oder einer späteren Version davon) von dem Ort der LOTT.-Niederlassung oder der von
LOTT. bezeichnet wird, geliefert. Erfolgt die Lieferung an die vom Käufer
angegebene Adresse, so erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Käufers. 6.2 LOTT. ist erst dann zur Lieferung verpflichtet,
nachdem der Käufer LOTT. den von ihm geschuldeten vollen Betrag einschließlich der
Versandkosten bezahlt hat. 6.3 LOTT. behält sich das Recht vor, die Lieferung einer
neuen Bestellung auszusetzen, falls der Käufer noch nicht alle von ihm an LOTT. geschuldeten
Beträge bezahlt hat. 6.4 Die von LOTT. angegebenen Lieferzeiten sind lediglich
Richtlinien. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit ist nicht schädlich und
berechtigt den Käufer nicht zur Entschädigung. 6.5 LOTT. ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen
vorzunehmen und Teillieferkosten in Rechnung zu stellen. LOTT. wird den Käufer hierüber so
bald wie möglich informieren. 6.6 Im Falle der Überschreitung der vereinbarten
Lieferzeit ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Lieferzeit
wird derart überschritten, dass dem Käufer ein Festhalten an dem Vertrag (oder dem
entsprechenden Teil) zugemutet werden kann. 6.7 Die Gefahr für die gelieferten Produkte geht zum
Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über. 6.8 Nimmt der Käufer die von ihm bestellten Produkte
nicht oder nicht rechtzeitig zum vereinbarten Lieferort und -zeitpunkt an, kommt er auch
ohne weiteres Inverzugsetzen in Verzug. In diesem Fall ist LOTT. berechtigt, die
Produkte nach eigenem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern oder von dem
Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten, unbeschadet des Rechts von LOTT.
vollständigen Schadensersatz zu verlangen. 6.9 Der Käufer hat die geistigen Eigentumsrechte (Ziffer
14) von LOTT. zu achten. Verletzt der Käufer diese Rechte, ist LOTT. berechtigt, die
Lieferung der Produkte auszusetzen oder von dem Vertrag/den Verträgen zurückzutreten und die
Lieferung der vom Käufer bestellten Produkte einzustellen, ohne dass dies den
Käufer zu Schadensersatz berechtigt. 6.10 Bestellungen, die der Käufer bei LOTT. aufgegeben
und die von LOTT. angenommen werden, können vom Käufer ohne die ausdrückliche
schriftliche Zustimmung von LOTT. nicht storniert werden. Wenn LOTT. der Stornierung eines
Auftrags zustimmt, schuldet der Käufer jedenfalls 50 % der Auftragssumme. 6.11. LOTT. ist berechtigt, Dritte an der vollständigen
oder teilweisen Ausführung der Lieferung und des Vertrages zu beteiligen. 7 EIGENTUMSVORBEHALT 7.1 LOTT. behält sich das Eigentum an allen von ihm an
den Käufer gelieferten Produkten vor, bis alle Ansprüche, die LOTT. gegen den Käufer
aufgrund dieses Vertrages/dieser Verträge oder anderer Vereinbarungen zustehen, einschließlich
Zinsen und (Inkasso- )Kosten, vollständig, jeweils gemäß Artikel 3:92 Absatz 2
des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs („Burgerlijk Wetboek, BW“),
beglichen worden sind. 7.2 Solange nicht alle Ansprüche von LOTT. gegen den
Käufer erfüllt sind, ist der Käufer nicht befugt oder berechtigt, Produkte, die einem
Eigentumsvorbehalt von LOTT. unterliegen, außer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs, aus
seiner tatsächlichen Verfügungsgewalt zu verbringen, zu veräußern oder mit
Rechten zu belasten. 7.3 Die aufschiebende Bedingung gemäß Artikel 3:92 Absatz
1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt als nicht erfüllt im Falle
der Begleichung einer Verbindlichkeit des Käufers gegenüber LOTT. durch einen
Dritten, der als Folge dieser Zahlung in die Rechte von der Käufer eingetreten ist. 7.4 Für den Fall und soweit das Eigentum von LOTT. an den
an den Käufer gelieferten Produkten endet, räumt der Käufer LOTT. hiermit ein
vorrangiges Pfandrecht im Voraus an allen von LOTT. gelieferten und an den Käufer zu
liefernden Produkten sowie an seinen Ansprüchen aus den in Absatz 7 dieser Ziffer
genannten Versicherungen ein. Dieses Pfandrecht soll eine zusätzliche Sicherheit für
die Zahlung aller bestehenden und zukünftigen Ansprüche bieten, die LOTT. aus welchem Grund
auch immer gegen den Käufer erwirbt oder künftig erwerben wird. Der Käufer
erklärt, zur vorliegenden Verpfändung befugt zu sein, sowie, dass die verpfändeten
gelieferten oder zu liefernden Produkte keinen beschränkten Rechten unterliegen
oder dass solche Rechte im Voraus bestellt wurden. 7.5 LOTT. wird eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt,
alle Rechtshandlungen für und im Namen des Käufers zur Begründung der vorgenannten
Pfandrecht vorzunehmen, soweit diese nicht bereits begründet worden sind. Die
Geltung von Artikel 3:68 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist
ausgeschlossen. Unbeschadet des Vorstehenden ist der Käufer ebenfalls verpflichtet, auf
erstes Anfordern von LOTT., alle (Rechts-)Handlungen vorzunehmen, die im Rahmen der in
dieser Ziffer genannten Pfandrechte erforderlich sind oder werden können. 7.6 Sobald der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber
LOTT. nicht nachkommt, ist LOTT. befugt und berechtigt, die Produkte ohne weitere
Ankündigung zurückzunehmen oder als Pfandnehmer in Besitz zu nehmen. Der Käufer
ermächtigt LOTT. hiermit, alle Räumlichkeiten – einschließlich bei Dritten, die Produkte
für den Käufer in Verwahrung haben – zu betreten, in denen sich die Produkte zu dem
oben genannten Zweck befinden. 7.7 Solange die Produkte im Eigentum von LOTT. stehen
oder LOTT. ein Pfandrecht in ihnen hält, ist der Käufer verpflichtet, die betreffenden
Gegenstände ordnungsgemäß gegen Diebstahl, Feuer, Explosion, Wasser und sonstige Schäden
zu versichern und LOTT. auf erstes Anfordern die Policen der jeweiligen
Versicherungspolicen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Sofern Dritte die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte beschlagnahmen (oder zu beschlagnahmen drohen) oder
Rechte an ihnen geltend machen oder geltend machen wollen, ist der Käufer
verpflichtet, dies LOTT. unverzüglich mitzuteilen. 7.8 Wenn LOTT. im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers
die gelieferten Produkte unter Berufung auf den Eigentumsvorbehalt gemäß dieser Ziffer
abholt, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. 7.9 Ist LOTT. nicht in der Lage, seine Eigentumsrechte
auszuüben, haftet der Käufer für den von LOTT. erlittenen Schaden. 7.10. Alle von LOTT. zur Verfügung gestellten Werbe- und
Verkaufsmaterialien werden dem Käufer von LOTT. Nur leihweise zur Verfügung gestellt und
bleiben jederzeit das Eigentum von LOTT. Der Käufer verpflichtet sich
hinsichtlich der von LOTT. zur Verfügung gestellten Werbe- und Verkaufsmaterialien: a) diese Werbe- und Verkaufsmaterialien sorgfältig zu
pflegen und nutzen; im Falle einer Beschädigung der Waren ist LOTT. berechtigt, dem Käufer
die für die Reparatur oder den Ersatz anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen; b) die Werbe- und Verkaufsmaterialien von LOTT. auf
erstes Anfordern von LOTT. an LOTT. zurückzusenden; und c) die Werbe- und Verkaufsmaterialien niemals für den
Verkauf oder die Ausstellung von Waren Dritter verwenden. 8 ZAHLUNG 8.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist,
sind Zahlungen ohne Kürzung, Skonto oder Aufrechnung, ungeachtet des Grundes, im Voraus an
die Kontonummer von LOTT. zu leisten; in Ermangelung einer solchen Zahlung ist
LOTT. berechtigt ist, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer
die/den so in Rechnung gestellte(n) Bestellung/Auftrag bezahlt hat. Gerät der Käufer mit der
Zahlung in Verzug, hat LOTT. das Recht, von der Bestellung/dem Auftrag oder dem
Vertrag zurückzutreten. Alle Schäden, die LOTT. aus dem Verzug, der Aussetzung
und/oder dem Rücktritt entstehen, sind vom Käufer zu ersetzen. In diesem Fall gerät der
Käufer kraft Gesetzes und damit ohne weiteres Inverzugsetzen in Verzug und schuldet LOTT.
die gesetzlichen Handelszinsen und (außer-)gerichtlichen Kosten auf den
geschuldeten Betrag sowie Verzugszinsen von ein Prozent (1 %) pro Monat oder Teil
eines Monats auf den vom Käufer nicht gezahlten Betrag ab dem Datum des Verzugs
bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Übersteigt der gesetzliche
Zinssatz zwölf Prozent (12%) p.a., schuldet der Käufer den gesetzlichen Zinssatz. 8.2 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für
die Einziehung aller LOTT. geschuldeten Beträge, einschließlich der gesamten Kosten
der Rechtsberatung – durch wen auch immer, gehen zu Lasten des Käufers. Die
außergerichtlichen Kosten betragen zehn Prozent (10%) des geschuldeten Nennbetrags,
mindestens jedoch 250 Euro (in Worten: zweihundertfünfzig Euro). 8.3 Zahlungen können, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, nur auf das Bankkonto von LOTT. erfolgen. LOTT. akzeptiert keine Schecks und/oder
andere Zahlungsmittel. 8.4 Zahlungen werden immer zuerst von den
(außer-)gerichtlichen Kosten und geschuldeten Zinsen und dann von der ältesten Rechnung
abgezogen. 8.5 Selbst wenn die Parteien abweichend von Ziffer 8.1
schriftlich vereinbaren, dass Zahlungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach
Rechnungsdatum fällig sind, ist LOTT. jederzeit berechtigt, vor oder während der Ausführung der
erteilten Bestellung bzw. des erteilten Auftrags, (Teil-)Zahlung dieser Bestellung zu
verlangen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer die/den so in
Rechnung gestellte(n) Bestellung oder Auftrag bezahlt hat. Gerät der Käufer mit
der Zahlung in Verzug, hat LOTT. das Recht, von der Bestellung/dem Auftrag oder dem
Vertrag zurückzutreten. Alle Schäden, die für LOTT. aus der Aussetzung der
Vertragserfüllung und/oder dem Rücktritt vom Vertrag entstehen, sind vom Käufer zu ersetzen. LOTT.
haftet nicht für Schäden, die dem Käufer infolge der Aussetzung und/oder des Rücktritts
gemäß dieser Ziffer entstehen. 9 GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN 9.1 LOTT. garantiert, dass die an den Käufer verkauften
und gelieferten Produkte bei der Lieferung angemessene Nutzungsanforderungen für diese
Produkte erfüllen. LOTT. gewährt eine 6-monatige Garantie für Herstellungsfehler.
Mängel an den Produkten oder Verfärbungen infolge der Verwendung von Produkten
fallen nicht unter die Garantie von LOTT. 9.2 Wenn vom Hersteller Garantiebestimmungen für gekaufte
und/oder gelieferte Produkte festgelegt wurden, werden diese von LOTT. dem
Käufer bei der Lieferung mitgeteilt, wodurch diese Bestimmungen Teil des Vertrags
mit LOTT. werden. 9.3 Unbeschadet der Bestimmungen dieser Ziffer darf der
Käufer die in diesem Artikel genannte Garantie nicht in Anspruch nehmen, wenn der
Verschleiß der Produkte in den folgenden Fällen als normal angesehen werden kann: a) wenn Änderungen an den Produkten vorgenommen wurden,
einschließlich Reparaturen, die nicht mit schriftlicher Zustimmung von
LOTT. oder des Herstellers durchgeführt wurden; b) wenn Mängel an den Produkten auf eine Verwendung
zurückzuführen sind, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht oder
unangemessen ist; c) Verfärbung des Erzeugnisses oder von Teilen davon; d) wenn ein Schaden an den Produkten auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit („opzet, grove onachtzaamheid of
nalatigheid“) des Käufers beruht. 9.4 Ungeachtet der Bestimmungen dieser Ziffer gewährt
LOTT. eine 6-monatige Garantie auf die Verschlüsse der Produkte. 9.5 Die in dieser Ziffer enthaltenen Garantien gelten
nur, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber LOTT. erfüllt hat. 10 HAFTUNGSBESTIMMUNGEN 10.1 Sofern nicht ein Haftungsausschluss aufgrund
zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen ist, haftet LOTT. nicht für rechtswidrige
Handlungen oder eine (zurechenbare) Pflichtverletzung oder aufgrund einer
anderen Rechtsgrundlage. 10.2 Unbeschadet der Bestimmungen des ersten Absatzes
dieser Ziffer haftet LOTT. keinesfalls für: a) Betriebsschäden, Folgeschäden oder indirekte Schäden
(einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund
von Geschäftsstillstand oder Leerlauf), es sei denn, dies ist das Ergebnis von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit („opzet of bewuste roekeloosheid“) seitens der Bediensteten
von LOTT. b) Schäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
(„opzet of bewuste roekeloosheid“) Dritter, die von LOTT. beauftragt wurden. 10.3 Voraussetzung für jegliche Schadensersatzansprüche
des Käufers ist, dass der Käufer LOTT. stets schriftlich benachrichtigen und LOTT. eine
angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einräumen muss. 10.4 LOTT. haftet nur, wenn der Käufer LOTT. den Schaden
innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eintritt des Schadens schriftlich mitteilt. 10.5 Die Haftung von LOTT. für Schäden aufgrund von
Mängeln an gelieferten Produkten ist auf den Austausch oder die Reparatur der entsprechenden
Produkte gemäß Ziffer 15 (Werbung) beschränkt. 10.6 Unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer 15 dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Werbung verjähren alle
Schadensersatzansprüche gegen LOTT., mit Ausnahme der von LOTT. anerkannten Ansprüche, sechs (6)
Monate nachdem der Käufer den Schaden entdeckt hat oder vernünftigerweise
hätte entdecken müssen. 10.7 Haftungsbeschränkende, ausschließliche oder
bestimmende Bedingungen, die gegenüber LOTT. von Dritten geltend gemacht werden
können, können gegenüber dem Käufer auch von LOTT. geltend gemacht werden. 10.8 Wenn Mitarbeitende, (Nicht-)Bedienstete und andere
Hilfspersonen, von denen LOTT. für die Durchführung des Vertrags Gebrauch macht, haftbar
gemacht werden, können diese Personen sich auf jede Einschränkung und/oder
Haftungsfreistellung berufen, einschließlich unter diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder einer anderen rechtlichen und/oder vertraglichen Bestimmung, auf die
sich LOTT. berufen kann. 11 HÖHERE GEWALT 11.1 LOTT. ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtung
gegenüber dem Käufer zu erfüllen, wenn LOTT. durch einen Umstand an der Erfüllung gehindert wird,
der nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und der ihm weder laut
Gesetz noch laut einer Rechtshandlung oder einer allgemeinen Verkehrsauffassung
zuzurechnen ist. In diesem Fall gerät LOTT. nicht in Verzug und ist berechtigt,
seine Verpflichtungen auszusetzen. 11.2 Unter höherer Gewalt ist neben den diesbezüglichen
Regelungen durch Gesetz oder Rechtsprechung jeder Umstand zu verstehen, der unabhängig
vom Willen von LOTT. eintritt und die Vertragserfüllung vorübergehend oder
dauerhaft verhindert und nicht von LOTT. zu vertreten ist. Dazu gehören auch Streiks bei
LOTT. oder seinen Lieferanten, Personalmangel oder Erkrankung des Personals,
Lieferverzögerungen von Lieferanten oder Nichterfüllung durch und/oder Eintreten von
Umständen höherer Gewalt bei Lieferanten, staatliche Maßnahmen, Feuer und
Betriebsunterbrechungen bei LOTT. oder seinen Lieferanten, Krieg und Kriegsgefahr,
Terrorismus, Ein- und Ausfuhrverbote, Pandemien und Epidemien, Verkehrsstörungen, Verlust oder
Beschädigung während des Transports und Diebstahls. 11.3 Ist infolge der vorgenannten Umstände die Erfüllung
durch LOTT. dauerhaft unmöglich, so hat LOTT. das Recht, eine Änderung des Vertrages in
der Weise zu verlangen, dass es LOTT. möglich bleibt, den Vertrag zu erfüllen, es sei
denn, dies ist dem Käufer unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar und der Rücktritt vom
Vertrag entsprechend gerechtfertigt. Im letzteren Fall wird der jeweilige
Vertrag aufgelöst, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen
kann. 11.4 Solange höhere Gewalt vorliegt, ruhen die Liefer-
und sonstigen Verpflichtungen von LOTT. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der
Verpflichtungen durch LOTT. aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als
drei (3) Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne
dass dies zu einer Schadenersatzverpflichtung führt. 11.5 Wenn LOTT. seine Verpflichtungen aufgrund der
höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat, oder nur teilweise erfüllen kann, ist LOTT.
berechtigt, diesen Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet,
diese Rechnung wie eine separate Vereinbarung zu bezahlen. 12 VORZEITIGE KÜNDIGUNG 12.1 LOTT. ist berechtigt, ohne vorheriges Inverzugsetzen
und ohne Haftung für Schäden oder Kosten und ohne Verzicht auf andere Rechte, seine
Verpflichtungen auszusetzen oder (teilweise) vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a) der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen gemäß
Ziffer 8 nicht nachkommt; b) ein (drohender) Konkurs des Käufers vorliegt; c) der Käufer eine Zahlungseinstellung beantragt hat oder
zu beantragen beabsichtigt; d) der Käufer nicht mehr über (flüssige) Mittel frei
verfügen kann, beispielsweise durch Pfändung; e) der Käufer liquidiert wurde oder liquidiert werden
soll; f) der gute Ruf und das Ansehen von LOTT. durch eine
Handlung oder Unterlassung des Käufers beeinträchtigt wurde oder beeinträchtigt zu
werden droht; g) Umstände solcher Art eintreten, dass von LOTT.
vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, seinen Verpflichtungen nachzukommen. 12.2 Wenn (einer oder mehrere) der in Ziffer 12.1
genannten Fälle eintreten, sind die Ansprüche von LOTT. gegen den Käufer sofort und
vollständig fällig und zahlbar. 13 DATENSCHUTZ 13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Verpflichtungen
aus dem niederländischen Datenschutzrecht und allen anderen relevanten
(nationalen, europäischen und internationalen) Datenschutzbestimmungen, einschließlich
der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO), die für die Umsetzung des Abkommens gilt,
jederzeit einzuhalten. 13.2 Der Käufer entschädigt LOTT. und stellt LOTT. in
vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die LOTT. auferlegt werden
und die sich aus Handlungen oder Unterlassungen ergeben, die gegen Gesetze und
Vorschriften verstoßen, und diese Handlungen oder Unterlassungen im
Verantwortungsbereich des Käufers liegen. 14 GEISTIGES EIGENTUM 14.1 Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf Urheberrechte, Designrechte und Markenrechte in Bezug auf
die von LOTT. gelieferten Produkten sind und bleiben ausschließliches Eigentum von
LOTT. Nichts unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung
kann als Übertragung von geistigen Eigentumsrechten auf den Käufer angesehen
werden. 14.2 Der Käufer erkennt die in Ziffer 14.1 genannten
Rechte an und achtet sie und verpflichtet sich, diese nicht zu verletzen. Verletzt der
Käufer trotz alledem die geistigen Eigentumsrechte von LOTT. in irgendeiner Weise, so
verwirkt der Käufer an LOTT. eine sofort fällige und zahlbare Strafe in Höhe von 10.000 €
(in Worten: zehntausend Euro) pro Verstoß sowie 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) pro
(angebrochenem) Tag für die Dauer der Verletzung. Darüber hinaus behält sich LOTT.
das Recht vor, Schadensersatz vom Käufer für alle Schäden zu verlangen, die LOTT.
infolge einer Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte erleidet oder erleiden wird. 14.3 Der Käufer wird die Marke und/oder die auf den
Produkten oder ihrer Verpackung angebrachten Identifizierungszeichen weder ganz noch
teilweise entfernen oder unsichtbar machen. 14.4 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LOTT.
ist es dem Käufer nicht gestattet, geistige Eigentumsrechte von LOTT., einschließlich
Handelsnamen, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit oder als Teil seines Handels- und/oder
Markennamen und/oder Domainnamen zu nutzen. 14.5 Stellt der Käufer eine Verletzung der geistigen
Eigentumsrechte von LOTT. fest, wird er LOTT. unverzüglich informieren. LOTT. kann dann
entscheiden, ob gegen eine (drohende) Zuwiderhandlung vorgegangen werden soll oder
nicht. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, jede ihm zumutbare Mitwirkung zu
leisten. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LOTT. ist es dem Käufer nicht
gestattet, rechtliche oder außergerichtliche Schritte gegen eine Rechtsverletzung
einzuleiten. 14.6 Der Käufer garantiert, dass er beim Weiterverkauf
der Produkte alle relevanten Gesetze und Vorschriften strikt einhält. Der Käufer entschädigt
und stellt LOTT. von allen Schäden, die LOTT. aufgrund der Nichteinhaltung dieser
Bestimmungen entstehen, frei. 15 MÄNGELRÜGEN 15.1 Der Käufer ist verpflichtet, die von LOTT.
gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, fehlende Artikel, fehlerhafte oder falsche
Lieferung sowie erkennbare Mängel und Schäden zu überprüfen. Geringfügige
Abweichungen in Farbe, Qualität und Leistungsbeschreibungen bieten keine Grundlage für
eine Mängelrüge oder einen Rücktritt vom Vertrag. 15.2 Mängel, fehlende Artikel, fehlerhafte oder
mangelhafte Lieferung sowie sichtbare Mängel und Schäden sind LOTT. unter Angabe der Gründe
innerhalb von drei (3) Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die
Beweislast dafür, dass ein Mangel rechtzeitig (innerhalb von drei (3) Werktagen nach
Lieferung) gemeldet wird, trägt der Käufer. Die betreffende Ware ist dann innerhalb von fünf
(5) Werktagen auf Kosten und Gefahr des Käufers an LOTT. zurückzusenden, andernfalls
erlöschen die diesbezüglichen Rechte des Käufers und die Gefahr von Mängeln, fehlenden
Gegenständen, falscher oder falscher Lieferung sowie sichtbaren Mängeln und
Beschädigungen verbleiben auf Kosten und Gefahr des Käufers. 15.3 Mängel in Bezug auf Rechnungen sind innerhalb von
vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe der Gründe bei
LOTT. einzureichen, andernfalls erlöschen die diesbezüglichen Rechte des
Käufers. 15.4 Alle sonstigen Rechte, die der Käufer aufgrund von
Mängeln bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung durch LOTT. oder
anderen Mängeln an den von ihm gelieferten Produkten geltend macht, sind LOTT.
innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder
vernünftigerweise hätte entdecken können, spätestens jedoch innerhalb von zwei
(2) Jahren nach Lieferung des Produkts schriftlich anzuzeigen und - falls die Ware
mangelhaft ist - gleichzeitig auf Kosten und Gefahr des Käufers an LOTT. zurückzusenden;
andernfalls verfallen die diesbezüglichen Rechte des Käufers. Die diesbezüglichen
Rechte des Käufers erlöschen auch in den in Ziffer 9.3 genannten Fällen. 15.5 Sofern Mängelrügen rechtzeitig gemäß den
Bestimmungen dieser Ziffer angezeigt wurden, werden die betreffenden mangelhaften Waren, die
an LOTT. zurückgesandt werden, von LOTT. wahlweise ersetzt oder repariert. Durch
die Erfüllung einer der vorgenannten Leistungen wird LOTT. hinsichtlich seiner
Verpflichtungen vollständig entlastet und LOTT. ist nicht verpflichtet, weitere
(Schadens-)Ersatz zu leisten. 15.6 Der Austausch der Produkte gemäß den Bestimmungen
dieser Ziffer führt nicht zu einer Verlängerung der Dauer der Garantie. 15.7 Mängelrügen im Sinne dieser Ziffer führen nicht zu
einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers. 15.8 Werden Produkte ohne die von LOTT. gelieferte
Verpackung zurückgesandt, ist LOTT. berechtigt, 1,50 € (in Worten: ein Euro und fünfzig Cent)
pro fehlender Verpackung zu berechnen. 15.9 Produkte, die von LOTT. im Einzelhandel geliefert
werden, können niemals zurückgegeben werden. 16 PFLICHTEN DES KÄUFERS IM FALLE EINER WEITERVERÄUßERUNG 16.1 Der Käufer darf keinesfalls in einer Weise handeln,
die von anderen als unhöflich oder irreführend oder als falsche oder unlautere Praktiken
interpretiert werden kann, und darf keine Marketingaktivitäten durchführen, die für die
Produkte und/oder LOTT. oder für die Öffentlichkeit im Allgemeinen schädlich sind oder
sein könnten. 16.2 Der Käufer führt alle Werbemaßnahmen auf eigene
Kosten und Gefahr durch, sofern nicht unter bestimmten Umständen etwas anderes vereinbart
wird. Der Käufer verpflichtet sich, kein Werbematerial zu veröffentlichen,
das den angemessenen Interessen von LOTT. schaden könnte. 16.3 Der Käufer handelt als unabhängiger Verkäufer von
LOTT.-Produkten. Dies bedeutet, dass die Preise, zu denen er die Produkte verkauft, und
die Bedingungen, zu denen er sie verkauft, von ihm nach eigenem Ermessen festgelegt
werden. Der Käufer ist unter keinen Umständen der Vertreter oder Agent von LOTT. und
ist nicht berechtigt, LOTT. rechtlich zu binden. 16.4 Der Käufer wird sich bemühen, die Produkte zu
bewerben, zu vertreiben und zu verkaufen. Bei der Ausübung seiner Tätigkeit wird der
Käufer alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. 17 SONSTIGE BESTIMMUNGEN 17.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte aus dem
Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LOTT. auf Dritte zu übertragen. Neben der
vertragsrechtlichen Wirkung hat die Beschränkung der Übertragbarkeit auch eine
dingliche Wirkung im Sinne von Artikel 3 Abs. 83 Nr. 2 des niederländischen Bürgerlichen
Gesetzbuches. Der Käufer räumt LOTT. bereits im Voraus das Recht ein, alle oder
einen Teil der Rechte aus dem Vertrag zu übertragen. 18 GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND 18.1 Für alle Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen,
die LOTT. mit dem Käufer abschließt, sowie alle sich daraus ergebenden
Streitigkeiten gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist
ausdrücklich ausgeschlossen. Wahl des Gerichtsstands für eine Streitigkeit mit einem
in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island niedergelassenen Käufer 18.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im
Zusammenhang mit Angeboten, Aufträgen, Verträgen oder deren Durchführung, diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder einem sonstigen Rechtsverhältnis werden dem zuständigen
Richter des Gerichts („rechtbank“) Ostbrabant, Standort Hertogenbosch,
vorgelegt, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingenden Rechts zuständig. Wahl des Gerichtsstands für Streitigkeiten mit einem
Käufer aus anderen Ländern 18.3 Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien
über Angebote, Bestellungen, Vereinbarungen oder deren Ausführung, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder ein sonstiges Rechtsverhältnis, das sich daraus
ergibt, werden die Parteien zunächst versuchen, diese Streitigkeit durch
Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Wenn und soweit eine Streitigkeit zwischen
den Parteien infolge der Verhandlungen nicht beigelegt werden konnte, wird die
Streitigkeit nach Einleitung eines schiedsrichterlichen Verfahrens durch eine der
Parteien gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Weltorganisation für geistiges
Eigentum (im Folgenden: WIPO) zur endgültigen Entscheidung an ein Schiedsgericht,
bestehend aus einem (1) Schiedsrichter, der gemäß der Schiedsgerichtsordnung der
WIPO ernannt wurde, verwiesen. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens
ist 's-Hertogenbosch in den Niederlanden. Das schiedsrichterliche Verfahren wird in
Englisch geführt. 18.4 Die Bestimmungen der Ziffer 18.3 hindern die
Parteien nicht daran, eine einstweilige Verfügung beim für den einstweiligen Rechtsschutz
zuständigen Richter des Gerichts („rechtbank“) Ostbrabant, Standort 's-Hertogenbosch, zu
beantragen, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingenden Rechts zuständig. November 2022